Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen - Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse durch den Vorgesetzten - Verwendung in einem ...
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- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegenstehe, weil die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehöre (BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier "umgesetzt" (Erlaß vom 7. April 1982 Anl. A Nr. 10) hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensabwägung im Rahmen der Verwendungsplanung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 43, 215, 217 f [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]ür Versetzungen von Soldaten). - BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Der Senat hat zwar in diesem Zusammenhang mehrfach betont, der militärische Vorgesetzte habe bei derartigen Verwendungsentscheidungen jeweils die persönlichen Belange des Soldaten zu berücksichtigen und sich im übrigen von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (BVerwGE 43, 38, 39 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69] m.w.N.).
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Es handelt sich bei der Zuordnung zu einem VerwBer nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80). - BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 47.83
Verwendung eines Soldaten - Versetzungsunwilligkeit eines Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Er kann insbesondere nicht verlangen, ständig entsprechend einer einmal erworbenen Befähigung (BVerwG Beschluß vom 22. November 1983 - 1 WB 47/83) oder lediglich innerhalb des VerwBer eingesetzt zu werden, dem er einmal zugeteilt worden ist. - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
Es handelt sich bei der Zuordnung zu einem VerwBer nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84
Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten
Die Zuordnung zu einer AVR - und dementsprechend auch die Umsetzung in eine andere AVR - stellt vielmehr "eine bedeutsame Entscheidung für den weiteren Werdegang des Offiziers dar" (vgl. Nr. 5 b Abschn. 2 des Erlasses BMVg - P III 1 - Az.: 16-30-00 - vom 7. April 1982), sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme gewertet werden muß (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83). - BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89
Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in …
Sie legt den weiteren Werdegang des Soldaten so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme gewertet werden muß (BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 44/84 - und vom 9. August 1989 - 1 WB 80/88). - BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht
Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO zu werten ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
- BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88
Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Zur Entscheidung sind damit die Wehrdienstgerichte zuständig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 24. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 LS). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 106.83
Rechtsmittel
Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme zu werten ist (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 138.83
Zuordnung eines Soldaten zu einem Verwendungsbereich - Festlegung auf Grund aller …
Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme zu werten ist (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).