Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2741
BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83 (https://dejure.org/1984,2741)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1984 - 1 WB 92.83 (https://dejure.org/1984,2741)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1984 - 1 WB 92.83 (https://dejure.org/1984,2741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen - Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse durch den Vorgesetzten - Verwendung in einem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegenstehe, weil die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehöre (BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier "umgesetzt" (Erlaß vom 7. April 1982 Anl. A Nr. 10) hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensabwägung im Rahmen der Verwendungsplanung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 43, 215, 217 f [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]ür Versetzungen von Soldaten).
  • BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69

    Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Der Senat hat zwar in diesem Zusammenhang mehrfach betont, der militärische Vorgesetzte habe bei derartigen Verwendungsentscheidungen jeweils die persönlichen Belange des Soldaten zu berücksichtigen und sich im übrigen von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (BVerwGE 43, 38, 39 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69] m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Es handelt sich bei der Zuordnung zu einem VerwBer nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 47.83

    Verwendung eines Soldaten - Versetzungsunwilligkeit eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Er kann insbesondere nicht verlangen, ständig entsprechend einer einmal erworbenen Befähigung (BVerwG Beschluß vom 22. November 1983 - 1 WB 47/83) oder lediglich innerhalb des VerwBer eingesetzt zu werden, dem er einmal zugeteilt worden ist.
  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83
    Es handelt sich bei der Zuordnung zu einem VerwBer nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84

    Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten

    Die Zuordnung zu einer AVR - und dementsprechend auch die Umsetzung in eine andere AVR - stellt vielmehr "eine bedeutsame Entscheidung für den weiteren Werdegang des Offiziers dar" (vgl. Nr. 5 b Abschn. 2 des Erlasses BMVg - P III 1 - Az.: 16-30-00 - vom 7. April 1982), sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme gewertet werden muß (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89

    Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in

    Sie legt den weiteren Werdegang des Soldaten so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme gewertet werden muß (BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 44/84 - und vom 9. August 1989 - 1 WB 80/88).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

    Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO zu werten ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

    Zur Entscheidung sind damit die Wehrdienstgerichte zuständig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 24. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 LS).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 106.83

    Rechtsmittel

    Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme zu werten ist (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 138.83

    Zuordnung eines Soldaten zu einem Verwendungsbereich - Festlegung auf Grund aller

    Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme zu werten ist (BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht